Zuzahlungen

In vielen Fällen müssen Krankenversicherte eine Zuzahlung leisten.

Dies trifft zu für:

 

Arzneimittel

 

Bisher war die Zuzahlung abhängig von der Packungsgröße. Es gibt kleine (N1), mittlere (N2) und größe (N3) Packungen. Seit 1. Januar 2004 ist die Zuzahlung direkt abhängig vom Arzneimittelpreis.

 

Bis zu einem Preis von 50 Euro beträgt die Zuzahlung 5 Euro (sie zahlen jedoch nicht mehr als den Preis des Arzneimittels. Bei Arzneimitteln zwischen 50 und 100 Euro ist eine Zuzahlung von 10% zu leisten. Kostet das Arzneimittel 100 Euro oder mehr, werden pauschal 10 Euro Zuzahlung fällig.

 

Verbandmittel und Hilfsmittel

 

10% des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch 10% des Preises, maximal 10 Euro im Monat.

 

Heilmittel (z.B. Massagen)

 

Heilmittel (z.B. Massagen) 10% der Kosten und 10 Euro je Verordnung.

 

Krankenhaus

 

10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage pro Jahr.

 

Stationäre Vorsorge und Rehabilitation

 

10 Euro pro Tag, bei Anschluss-Reha maximal 28 Tage.